Medaille Charlemagne ist bemüht, diese Internetseite im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite:
https://medaille-charlemagne.eu
Diese Webseite ist derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.
Die Anforderungen der BITV 2.0 werden derzeit schrittweise umgesetzt.
Folgende Bereiche sind aktuell nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
Medaille Charlemagne arbeitet daran, die Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Folgende Maßnahmen sind in Arbeit:
Ziel ist es, die Webseite mittelfristig weitestgehend barrierefrei zu gestalten.
Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Webseite auffallen oder Sie Hilfe bei der Nutzung benötigen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden:
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 / 8553451 erreichbar oder per E-Mail: Ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de